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Vorsorgeauftrag und Patienenverfügung, Ehe- und Erbvertrag – Testament

Barbara Schärz informierte uns über die verschiedenen Bereiche der persönlichen Vorsorge.

Zu Lebzeiten

Der Vorsorgeauftrag

📑 Vorsorgeauftrag (umfassend die Personensorge, die finanzielle Sorge und die rechtliche Sorge) und 📑 Patientenverfügung. Ab dem 18. Altersjahr sollte jede Person einen Vorsorgeauftrag erstellen. In diesem ist geregelt, wer für die Person zuständig ist, sollte sie einmal Hilfe benötigen. Wird eine Person hilfsbedürftig, kann die im Vorsorgeauftrag genannte Person an die KESB gelangen. Die KESB erstellt dann eine Verfügung, welche es der vorsorge-beauftragten Person erlaubt, anstelle der hilfsbedürftigen Person zu handeln.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung hilft den Angehörigen und dem medizinischen Personal dabei, einen Patienten in dessen Sinn zu behandeln, nämlich dann wenn der Patient nicht mehr selbst für sich sprechen kann. Barbara Schärz empfiehlt die Vorlage Patientenverfügung FMH zu verwenden. Dr. med. Iris Schwarzfischer empfiehlt zudem die ausführliche Form zu verwenden und diese mit dem Hausarzt zu besprechen.

Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollumfänglich handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt sein. Bei der Patientenverfügung muss mindestens die Unterschrift handschriftlich sein.


Nach dem Tod

Das Testament und oder der Ehe- und Erbvertrag

Nach dem Tod kommt der Inhalt des Testaments oder des Ehe- und Erbvertrags zum Tragen. Dort wird der Nachlass geregelt sowie die Aufteilung der Vermögenswerte.
Im Weiteren wird ein Nachlassverwalter genannt.
Schriftstücke, welche den Nachlass regeln, müssen entweder vollumfänglich handschriftlich oder notariell beglaubigt sein.

Die Teilnehmerinnen zeigten sich erstaunt darüber, wie einfach es ist, sich für den Notfall abzusichern. Personen zu finden, welche im Vorsorgeauftrag genannt sind, ist wohl der schwierigste Teil bei dieser Aufgabe. Die Beteiligten waren glücklich darüber, kompetente Auskünfte zu erhalten.

Monika Bischof
Susanna Keller
Silvia Meeuwse
Ursula Nauli
Dr. med. Iris Schwarzfischer
Sandra Heß

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