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MWST-Abrechnung periodisch überprüfen lassen

Steffis früherer Treuhänder hat sein Geschäft aufgegeben. Sie führt ihr Restaurant als Einzelfirma ist MWST-pflichtig und möchte ihre Buchhaltung erstmalig von mir überprüfen lassen. Da sie MWST-pflichtig ist, sind auf der Passivseite der Bilanz MWST-Schulden (ESTV) ausgewiesen. Der Saldo dieses Kontos ist mit den Jahren immer grösser geworden. Wie kann das sein? Die «ESTV» hätte sie sicher gemahnt, wenn sie die Rechnung zu spät bezahlt hätte. Auch muss man die Werte aus der Bilanz für die Einkommenssteuer ins Formular «Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung» übertragen. Es hätte dem bisherigen Treuhänder auffallen müssen, dass die MWST-Schulden in jedem Jahr immer grösser geworden sind, obwohl Steffi diese Rechnungen pünktlich bezahlt hat.

Ich erstelle die Jahresendkontrolle mit dem MWST-Hilfsblatt. Mein Fazit: Beim Einrichten von «Banana» wurden die MWST-Parameter nicht richtig hinterlegt. Dies hat zu falschen Ergebnissen in der Bilanz und in der Erfolgsrechnung (Jahresergebnis) geführt.

Konsequenzen für Steffi:

  • Sie muss für die ESTV eine Korrekturabrechnung erstellen und allfällig zuwenig bezahlte MWST nachzahlen (5 Jahre rückwirkend).
  • Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hat sie zu tief ausgewiesen.
  • Ich bereinige für sie die MWST-Abrechnungen und sie stellt die Abrechnungsmethode auf meinen Rat hin auf «vereinnahmt» um. Die Jahresrechnung wird korrigiert, sodass sie die geschuldete MWST der letzten 5 Jahre im aktuellen Jahr abliefern kann. Aufgrund dieser MWST-Korrektur erzielt sie für das zu Ende gegangene Geschäftsjahr ein höheres «Einkommen aus selbständiger Tätigkeit».

Punkte zu berücksichtigen vor dem Einrichten der MWST mit Banana Buchhaltung

  • ESTV Anmeldung, die passende Methoden wählen Abrechnen nach vereinnahmtem oder vereinbartem Entgelt Abliefern nach Saldosteuersatzmethode oder nach der effektiven Methode
  • Fortlaufendes Nummerieren von Buchungszeilen und Belegen
  • Verbuchen aller Belege bis und mit Abrechnungsdatum
  • Alle für die MWST-Abrechnung massgeblichen Buchungszeilen mit MWST-Code versehen
  • Hinterlegen der Parameter auf der Tabelle «MWST-Codes»
  • Kontrolle der Mitbuchkonten «1075 Vorsteuerabzug MWST» und «2200 Geschuldete MWST (Umsatzsteuer)»
  • Bilanz und Erfolgsrechnung mit MWST-Abrechnung abstimmen
  • Umbuchungen der Salden aus der MWST-Abrechnung auf das Konto «2201 Abrechnungskonto MWST»
  • Umsatzabstimmung Ende Jahr durchführen und Dokumentation archivieren
  • Periodische Überprüfung der MWST-Abrechnung durch eine Fachperson

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Susanna Keller

Ich biete fachliche Beratung an, so wie du sie brauchst:
Meine Dienstleistungen findeest du im Überblick über folgenden Link: https://www.kellerfinance.ch/angebot
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